Zitat von opc
Pinkydiver
Hier direkt von der eBay Seite kopiert:
Angebote, in denen in der Artikelbeschreibung noch weitere Artikel - identische Artikel oder Variationen des angebotenen Artikels - zum Verkauf angeboten werden.
Verstoß gegen unsere Grundsätze
darunter fällt höchstens die Tatsache , das der Verkäufer geschrieben hat: für 13,- Euro kann man noch andere Bälle erwerben, was so nicht zulässig ist, ich darf in der Artikelbeschreibung nicht für Artikel außerhalb der eBay Platform werben, das Angebot: Auswahl von einem Artikel aus X-wieviel verschiedenen fällt nicht darunter !!!!!! da keine zusätzlichen weiteren Artikel angeboten werden !!!!!
das ist aber deine wohl recht exklusive Lesart
Denn in dem Angebot ( es geht ja um einen Minigolfball ), werden in der Artikelbeschreibung noch weitere Artikel -identische ( nämlich Minigolfbälle, wenn man nur vom Artikel Minigolfball ausgeht) oder Variationen des angebotenen Artikels ( verschiedene Minigolfbälle aus dem Hause Reisinger ), zum Verkauf angeboten.
Ich weiss nicht wie man noch genauer gegen diesen Ebay Grundsatz verstossen kann.
Es geht hier nämlich auch gegen den unlauteren Wettbewerb bei Versteigerungen, weil eben zwei Bieter den Preis für die Ware hochsteigen können, obwohl sie gar nicht an dem gleichen Artikel interessiert sind ! Sich aber durch die Vielzahl an Artikeln , die in der Artikelbeschreibung beschrieben werden , suggerieren, dass sie am gleichen Artikel interessiert sind.
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