Zitat:
Zitat von BvB
Darüber, dass er das nicht darf sind wir uns wohl einig. oder?
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Jawohl, das sind wir uns
Hier bleibt in der Tat dem betreffenden Verein nur die Möglichkeit, gem. Ziffer 52 Abs. 2 Sportordnung (S31 DMV-Handbuch)
Einspruch gegen die Ergebnisliste von einem der unter Abs. 1 aufgeführten Empfänger ist nur innerhalb von 2 Wochen nach Versand möglich. Maßgebend bei Unstimmigkeiten ist das Spielprotokoll.
innerhalb von 2 Wochen Einspruch gegen die Ergebnisliste einzulegen. Da bei der Entscheidung über den Einspruch das Spielprotokoll maßgebend ist, dürfte die Sache klar sein. Das Spielprotokoll wird wohl kaum eine Strafentscheidung mit Abzeichnung eines OSR/SR aufweisen. Und wenn doch (weil OSR/SR und LSpW in einer Person nachträglich "draufgekritzelt"), dann dürfte ein entsprechender Eintrag in dem vom Turnierleiter unterschriebenen Turnierprotokoll fehlen.