Zitat:
Zitat von Uwe Braun
Und Jeder, der auch nur einen der entwendeten Bälle kauft, macht sich wegen Hehlerei nach § 259 (1) StGB strafbar, dass sollte man vielleicht ausdrücklich erwähnen.
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Und geht dann wegen des immensen Wertes für mindestens 20 Jahre in den Bau, falls sich tatsächlich ein Gericht damit beschäftigt.
Trotzdem eine s..... Sache, aber vielleicht hat der Kollege ja Glück.