Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 25.10.2012, 18:48
head202 head202 ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 24.08.2010
Ort: Im Schatten der Burg, hoch über der Ruhr.
Beiträge: 1.044
Standard

Zitat:
Zitat von Uwe Braun Beitrag anzeigen
Und Jeder, der auch nur einen der entwendeten Bälle kauft, macht sich wegen Hehlerei nach § 259 (1) StGB strafbar, dass sollte man vielleicht ausdrücklich erwähnen.
Und geht dann wegen des immensen Wertes für mindestens 20 Jahre in den Bau, falls sich tatsächlich ein Gericht damit beschäftigt.

Trotzdem eine s..... Sache, aber vielleicht hat der Kollege ja Glück.
__________________
__________________________________________________ _

Wenn Du ich wärst, dann wäre ich lieber Du.

www.minigolf-felderbachtal.de

Geändert von head202 (25.10.2012 um 18:48 Uhr). Grund: Tipfehler
Mit Zitat antworten