Zitat:
Zitat von Uwe Braun
Privatsache? Nur, weil die Einordnung in diesem Teil des Forums erfolgte? Ein Irrtum!!
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Ist vllt wie vieles eine rechtliche Grauzone.
mir ist nur folgendes bekannt:
Gemäß § 34b GewO bedarf nur derjenige eine Erlaubnis, der fremde Sachen versteigert. Für die Versteigerung eigener privater Sachen ist grundsätzlich keine Erlaubnis notwendig ((Tettinger/Wank, § 34b Rn.13).
Da der Forumsbetreiber (WATE) , generell an allen Verkäufen nicht involviert ist, sehe ich da auch keine Probleme.