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Alt 21.11.2012, 21:11
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pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
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Zitat:
Zitat von Uwe Braun Beitrag anzeigen
Privatsache? Nur, weil die Einordnung in diesem Teil des Forums erfolgte? Ein Irrtum!!
Ist vllt wie vieles eine rechtliche Grauzone.

mir ist nur folgendes bekannt:
Gemäß § 34b GewO bedarf nur derjenige eine Erlaubnis, der fremde Sachen versteigert. Für die Versteigerung eigener privater Sachen ist grundsätzlich keine Erlaubnis notwendig ((Tettinger/Wank, § 34b Rn.13).
Da der Forumsbetreiber (WATE) , generell an allen Verkäufen nicht involviert ist, sehe ich da auch keine Probleme.
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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