Städte unter Sparzwang
Die Anlage wurde 1993 mit der Verpflichtung übernommen, sie in Schuss zu halten und nur moderate Gebühren von Badegästen (zuletzt: 0,80 € für Jugendliche, 1,50 € für Erwachsene) zu erheben. Laut Pachtvertrag galt der Pachtzins so lange, bis er durch eine andere generelle Pachtregelung ersetzt wird, die für alle Sportvereine gelten soll. Von diesem Recht hat die Stadt Bottrop nunmehr Gebrauch gemacht und ab dem 01.01.2013 anstelle von - zugegebenermaßen - geringen 78,85 € jährlich ab dem 01.01.2013 724,50 € geltend gemacht sowie gleichzeitig eine Erhöhung ab dem 01.01.2015 auf 819,00 € und ab dem 01.01.2017 eine weitere Erhöhung auf 882,00 € beansprucht.
Die vertragliche Regelung zur Höhe des Pachtzinses wird als Bestimmung gem. § 315 BGB zu bewerten sein. Ich persönlich halte zwar die massive Erhöhung für unbillig im Sinne des Gesetzes, aber angesichts der Mitgliederentwicklung lohnte es sich nicht, dass gerichtlich überprüfen zu lassen.
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