Einzelnen Beitrag anzeigen
  #8  
Alt 18.08.2013, 22:58
head202 head202 ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 24.08.2010
Ort: Im Schatten der Burg, hoch über der Ruhr.
Beiträge: 1.044
Standard

Zitat:
Zitat von stopi Beitrag anzeigen
Im Meisterschaftsthread äußert Paul Wetzel, dass zwei Plätze Sm II und ein Platz Sm I für den WBV zur Verfügung standen. Damit wäre klar, dass Walter Klauke nicht qualifiziert war. Aber ich frage mich, warum der WBV dies dann nicht von Anfang an auch dem Spieler gegenüber so begründet.

Die Frage ist, ob die Plätze vom DMV nach Kategorie vergeben wurden oder nur gesamtheitlich für männliche bzw. weibliche Senioren, so wie es die Ausschreibung suggeriert. Und darüber hinaus ist die Frage, ob Zusatzplätze (in diesem Fall einer für den WBV) kategoriegebunden vergeben werden könnten.

Der Rechtsausschuß urteilt ja "nur", dass die Vergabe gem. gültiger Regelungen des WBV (also Punktsystem) zu erfolgen hat, nicht, dass Walter Klauke teilnehmen muss. Der WBV scheint der Auffassung zu sein, dies korrekt umgesetzt zu haben und konnte wohl die Jury vor Ort in Rodalben auch hiervon überzeugen. Gab es Regeln im WBV, wie eine Startplatzverteilung zwischen Sm I und Sm II erfolgen würde, wenn die Plätze durch den DMV nur für "männliche Senioren beliebiger Kategorie" erteilt wurden? Wie sollten dann Leistungen der beiden verschiedenen Kategorien miteinander in Bezug gesetzt werden?

Da wird das Problem der Sportart Minigolf deutlich - wenn wir das alles nicht mehr verstehen, wie soll es denn dann ein Außenstehender tun?

Scheinbar hat der WBV eine Lücke in sinen eigenen Bestimmungen gefunden, um recht haben zu können und Walter Klauke nicht teilnehmen zu lassen. Wenn es hier aber eine einfache logische Erklärung gab, warum dann diese Ausflüchte ("... als Neunter der Wertung...")? Es bleibt ein G'schmäckle und das ist allemal sehr schade!
Die Startplatzvergabe des DMV erfolgt Kategoriengebunden. In diesem Fall gab es doch wohl 4 Startplätze für die Senioren. Wie diese auf die Alterklassen I u. II verteilt werden, bleibt dem LV überlassen.
Der LV ist natürlich gut beraten, wenn er dies nach festen Regeln und vor allem aber transparent gestaltet. Ob man sich an diese Grundsätze gehalten hat, mag ich hier nicht entscheiden, da uns nicht alle für die Bewertung wichtigen Dinge bekannt sind.

Der RA des DMV hat sich aber offensichtlich schlau gemacht und ist zu einem Urteil gelangt. Nach diesem Urteil hätte Walter Klauke spielen dürfen oder sogar müssen. Da gibt es auch keine Lücke mehr, die der LV oder unser Bundessportwart finden kann. Wenn der LV mit diesem Urteil nicht einverstanden war, gab es nur noch die Möglichkeit, die nächst höhere Instanz anzurufen. Dies geschah offensichtlich nicht und damit war das Urteil ohne wenn und aber rechtsgültig.

Die DM ist nun gelaufen. Hiermit wurden nun Tatsachen geschaffen, die nicht mehr geändert werden können. Wäre ich betroffen, würde ich nun prüfen, ob und welche Kosten mir hieraus möglicherweise entstanden sind? Sollte das der Fall sein, würde ich mir diese erstatten lassen und dies gegebenenfalls auch rechtlich durchsetzen.

Abschließend kann ich nur mein Entsetzen zum Ausdruck bringen, wie hier mit einem Urteil des RA umgegangen wurde!
__________________
__________________________________________________ _

Wenn Du ich wärst, dann wäre ich lieber Du.

www.minigolf-felderbachtal.de
Mit Zitat antworten