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Alt 05.10.2013, 10:12
walter klauke walter klauke ist offline
Azubi
 
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Zitat:
Zitat von bärliner Beitrag anzeigen
Nach vielen wirren Spekulationen jetzt mal ein paar Tatsachen:
Richtig ist, dass die Platzvergabe des WBV durch den DMV-RA zumindest teilweise aufgehoben wurde. Daraufhin wurde die Platzvergabe durch den WBV nochmals neu vorgenommen und auf dieser Basis wurden die Meldungen an den DMV-SpW verschickt. In dieser Meldung war SF Klauke nicht enthalten.
Ob diese endgültige Platzvergabe den Regeln des WBV und evtl. dem DMV-RA-Urteil entspricht, hat der DMV-SpW nicht zu prüfen. Aus guten Gründen ist in den Durchführungsbestimmungen für die DM festgelegt, dass die Verteilung der zugewiesenen Startplätze Sache der LV ist. Es müssen lediglich leistungsbezogene Kriterien herangezogen werden und dies dürfte auch hier der Fall gewesen sein.
Für die Frage, ob die Nominierung durch den WBV ordnungsgemäß erfolgt ist, ist also weder der DMV-SpW und erst recht nicht die Jury bei der DM selbst zuständig. Daher musste der vor Ort eingelegte Protest zwangsläufig ins Leere gehen.
Da SF Klauke für die DM nicht gemeldet war, bestand auch kein Teilnahmerecht. Ein Startverbot, wie hier von einigen bezeichnet, konnte also gar nicht ausgesprochen werden.
Wie der Vorgang innerhalb des WBV aufgearbeitet wurde oder noch aufzuarbeiten ist, muss dort geprüft werden.
Ist nicht korrekt.
Meldung von W.Klauke und Schreiben an G. Schwarz , wurden von WBV Sportkoordinatorin Andrea Laber korrekt zum 31.07.2013 an Günter verschickt mit dem Hinweis,das DMV-RA Urteil
1:1 Umzusetzen.
Die neue Vergabe hätte Günter nicht Annehmen dürfen, da sie nicht dem DMV-RA Urteil entsprach.
dem vor Ort eingelegten Protest hätte Günter sowohl bearbeiten müssen, da es sich nicht mehr um eine LV Sache. sondern um ein DMV-RA Urteil handelte.
Schriftlicher Protest, mit DMV-RA Urteil, gültige Vergabe vom 30.05.13 von 00:23 Uhr, Ungültige Vergabe von 08:32 Uhr, und auch ungültige neuvergabe von Paul Wetzel vom 29.07.2013 mit dem Hinweis keinerlei Rechtsbestand, siehe " Rechtsbehelfsbelehrung".

Walter Klauke
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