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Alt 21.01.2014, 20:18
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Pommes Pommes ist offline
Halbstarker
 
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Zitat von tg Beitrag anzeigen
Aus dem Protokoll geht hervor, daß einige Anträge -- darunter auch die, über die hier vor allem diskutiert wird -- von Gremien oder Personen gestellt wurden, die nicht antragsberechtigt sind.

zum Nachlesen: DMV-Satzung
Wer von den Antragsstellern war deiner Meinung nach nicht antragsberechtigt?

§ 12 Sportwarte-Vollversammlung

(1) Die Sportwarte-Vollversammlung besteht aus

1. den Mitgliedern des DMV-Sportausschusses,
2. den weiteren Aktivensprechern/Aktivensprecherinnen gemäß § 18 dieser Satzung,
3. den von den ordentlichen Mitgliedern bestellten Delegierten.

(9) Für die Einbringung von Anträgen gelten § 9 Abs. 7 bis 9 analog.


§ 9 Bundesversammlung
(7) Anträge zur Bundesversammlung können stellen:
1. die ordentlichen Mitglieder,
2. das Präsidium,
3. die Deutsche Minigolfsport-Jugend (DMJ),
4. die Sportwarte-Vollversammlung,
5. der Rechtsausschuss,
6. die Bundesausschüsse (Präsidialkommissionen).

Quelle: DMV-Regelwerk A 1 Satzung (Stand: 03/2013)
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SCH......öner Lochrand!
SCHÖNER SCHLAG......zwei kommt!
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