Zitat:
Zitat von Breminho
uups, ich hatte noch etwas vergessen.:
wenn du so drauf bist, dann darf das protokoll auch nicht auf der abt.1 hp vor 2015 erscheinen, da die mitglieder erst auf der jhv im nächsten jahr die möglichkeit haben, dem protokoll zu zutimmen, oder berufst du jetzt wegen der vielen wünsche nach veröffenrlichung eine außerordentliche jhv ein  . der vorstand kann das protokoll zwar beschließen, aber letztendlich bedarf es der zustimmung der mitglieder !!!! so ist zumindestens meine rechtsauffassung, aber ich lasse mich gerne von dir eines besseren belehren !!!!!!
aber mach du mal....
p.s.zum wiederholten mal
was hat die äußerung meiner persönlichen meinung mit der tätigkeit als moderator zu tun ?????
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Es stimmt mich traurig, daß Du nicht mal in der Lage bist hier zu unterscheiden! Es ist doch wohl ein Unterschied, ob wir das Protokoll auf unserer HP für Informationszwecke allen Mitgliedern zugänglich machen, oder ob wir es hier im auwi zur Diskussion stellen. Da hätte ich wirklich mehr von Dir erwartet.