@ Walter:
1. Das Hausverbot hat nichts mit den Ebay-Geschichten zu tun.
2. Nur weil ich Rechtsanwalt bin, habe ich kein generelles Recht auf Akteneinsicht. Das steht mir nur bei einem berechtigten Interesse zu, im Strafverfahren also insbesondere als Verteidiger oder - sofern vorhanden - als Bevollmächtigter für eine(n) Nebenkläger(in).
3. Weiteres per PN.
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