Einzelnen Beitrag anzeigen
  #77  
Alt 25.04.2014, 17:20
Benutzerbild von wate
wate wate ist offline
Mensch
 
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.084
Standard

Zitat:
Was soll der ganze Scheiß ???

Ich dachte Deutschland wäre ein Rechtsstaat in der als Erstes die Unschuldsvermutung gilt.
Wer gibt hier jemand das Recht vorab zu urteilen, vor allem aus der Entfernung und ohne besseres Wissen.
Sollte sich jedoch eine rechtskräftige Verurteilung heraus stellen, muss der Verband Konsequenzen ziehen.

Noch was. Jeder kann sein Eigentum verkaufen wie er will.
Meintest Du mich damit?

Falls ja, will ich Dir gerne antworten: Die Unschuldsvermutung ist eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Sie gilt z.B. auch für einschlägig Vorbestrafte, die in erster Instanz erneut verurteilt wurden und nun der Berufung entgegensehen. Mit der Entfernung hast Du Recht, mit dem besseren Wissen nicht. Und noch eins zur Entfernung: Mir ist die Entfernung zu solchen Menschen lieber als die Nähe z.B. auf einem Minigolfplatz.

Die EBAY-Geschichten spielen hierbei keine Rolle, werfen allerdings auch ein Licht.