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Alt 07.07.2014, 21:37
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cash cash ist offline
Systemkritiker
 
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Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
Man kann die Ebene der Lächerlichkeit auch wieder verlassen -- wohin genau sollten die Änderungen deiner Ansicht nach gehen (ich habe zwei Zitate von dir herausgesucht)?

Du kannst es ja ausführlicher darlegen, aber ich glaube, was dir an Änderungen vorschwebt, wird zu kompliziert.


Das ist doch gar nicht so schwer darzulegen:

Im Regelwerk steht, dass es keine Bagatellgrenze gibt, daher gilt striktes Alkoholverbot. Dieses halte ich für alle Turniere als oberste Maßgabe.

Nun hat der DMV eine Regelung, dass Vereinsmitglieder nur an angemeldeten Turnieren teilnehmen dürfen. Somit sind sog. wilde Turniere für Vereinsspieler nicht gestattet (diese Regel halte ich für nicht korrekt, da sie aus meiner Sicht gegen die Satzung des DMV verstößt, in der die Freizügigkeit des Minigolfsports als Grundlage festgeschrieben ist). Damit ist es mir eigentlich verboten an einem Turnier teilzunehmen, wenn es eine Ergebnisliste gibt, welches nicht beim DMV angemeldet ist.

Bei jeder Ausschreibung muss dieser Satz vermerkt sein, sonst wird das Turnier nicht genehmigt:

Im übrigen gelten die für die ausgeschriebene Turnierart verbindlichen
WMF- und DMV-Regeln und -Bestimmungen. Die Anti-Doping-Richtlinien
des DMV werden mit der Meldung als verbindlich anerkannt. Jeder
Teilnehmer (Spieler/innen, Betreuer/innen, Schiedsrichter/innen und
sonstige am Turnier beteiligte Funktionäre) ist für die Einhaltung dieser
Bestimmungen selbst verantwortlich und hat die Konsequenzen bei
Verstößen zu tragen.

Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
Vorab: Schiedsgerichte sollten immer unabhängig sein und nicht vom Veranstalter/Ausrichter beeinflußt werden; dein Vorschlag, ein "entsprechendes Schiedsgericht" einzusetzen, ist also nicht akzeptabel.

Aus diesem Grund halte ich es für möglich, dass der Veranstalter von Welcome-Turnieren ohne weiteres bei der Einsetzung des Schiedsgerichtes vorab mit den ausgewählten Schiedsrichtern über die Regelauslegung spricht. Natürlich ist das Schiedsgericht nach seiner Einsetzung unabhängig.

Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
Habe ich dich ansonsten richtig verstanden, daß du bei bestimmten Turnieren den Konsum von alkoholreduziertem Bier erlauben möchtest? Willst du das über den Alkoholgehalt des Getränks regeln? Für welche Turniere sollen diese anderen Regeln gelten? Die Turnierart, die eingeführt wurde, um alle Wettbewerbe anmelden zu können, ist der "Welcome Cup" -- aber schau mal im Terminplan, was mittlerweile alles in dieser Kategorie ausgetragen wird.
Natürlich werden viele Turniere als Welcome-Cup ausgetragen, dafür gibt es eine Menge Gründe:

- Günstigere Anmeldegebühren
- Keine Meldung zur Deutschen Rangliste (geringerer Verwaltungsaufwand)
- Möglichkeit einer erhöhten Teilnehmerzahl, (passive Mitglieder, Freizeitspieler), dadurch höhere Einnahmen bei den Startgebühren

Wenn ich als Ausrichter/Veranstalter mein Welcome-Turnier als Förderung und Aushängeschild für den Sport sehen will, dann lege ich die Regeln strikt aus und verbiete auch alkoholfreies Bier.

Wenn ich mit ein paar anderen Spielern aus verschiedenen Vereinen oder auch bekannten Freizeitspielern mehrmals im Jahr ein paar Runden spielen will, bei denen es eine Ergebnisliste gibt muss ich es aus o.g. Gründen als Turnier anmelden, da würde ich sogar Alkohol zwischen den Runden erlauben (jedoch nicht während der Runde), weil ich im Normalfall so ein Turnier eigentlich nicht anmelden würde, wenn ich es nicht müsste.

Oberhalb von Welcome-Cups und bei Verbandsturnieren gilt aus meiner Sicht das strikte Alkoholverbot:

Die ist meine rein persönliche Meinung, die nicht alle teilen müssen und bestimmt auch wieder was finden, was dem Regelwerk widerspricht, aber hier im Auwi geht es doch um Meinungen, oder?
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