Einzelnen Beitrag anzeigen
  #87  
Alt 08.07.2014, 05:52
spassbremse spassbremse ist offline
Bälleschubser
 
Registriert seit: 02.03.2013
Ort: nördlich der Alpen
Beiträge: 174
Standard

Zitat:
Zitat von cash Beitrag anzeigen
Na anscheinend doch, dich zum Beispiel!

Du willst doch alkoholfreise Bier während der Spielpause trinken, evtl. auch auf der Terrasse oder der Restauration am Minigolfplatz, also machst du den Eindruck das du ein alkohlisches Getränk zu dir nimmst und danach aufstehst und deine nächste Turnierrunde spielst.

Genau das wolltest du doch vermeiden, oder hab ich dich da falsch verstanden?
Es ist richtig, dass ich diesen Eindruck auf der Anlage vermeiden will.

Ansonsten habe ich aber nicht die geringste Lust, wie in folgendem Beispiel von head202, mich bereits "nur" für den Anschein zu rechtfertigen. Das es sich bei Getränken wie alkoholfreies Bier (egal welche Sorte), Malzbier oder alkoholfreies Radler nicht um alkoholische Getränke im herkömlichen Sinn handelt, beweist doch schon die Tatsache, das dieser Restalkohol weder im Blut, noch in der Atemluft nachweisbar sind. Schon deshalb stellt der Verzehr dieser Getränke keinen Verstoß gegen die int. Spielregeln Punkt 17 dar. Und solange wie der Verband nicht gegen Turnierteilnehmer mit entsprechenden Kontrollen vorgeht und tatsächliche Alkoholsünder aus dem Verkehr zieht (es gibt sie halt immer noch, die auf dem Parkplatz ihr Schnäpschen trinken) will ich mir diese Getränke (außerhalb der Anlage) nicht verbieten lassen.

Zitat:
Zitat von head202 Beitrag anzeigen
Letztes Jahr in Ohlsbach hing mal wieder der Hinweis vom Schiedsgericht, das alkoholfreies Bier während des offiziellen Trainings auf der Anlage verboten ist und das, obwohl das Schiedsgericht noch gar nicht bekannt war.

Ich hatte zum Beispiel eine Apfelschorle, leider wurde diese in einem Bierglas ausgeschenkt. Also wurde ich direkt angemacht, während neben mir ein Turnierteilnehmer (Trainingsfrei) genüßlich ein Weißbier trank. Ob dies alkoholfrei war oder nicht, kann und will ich nicht beurteilen.

Mir stellen sich in diesem Zusammenhang mehrere Fragen:
1. Darf man, wenn man Trainigsfrei hat, auf der Anlage gegen das Verbot verstoßen?
2. Woher weiß der Schiedsrichter dann, ob ich ich nicht mein Training ebenfalls beendet habe?
3. Warum ist es dann erlaubt, daß an der Anlage weiter Alkohol ausgeschenkt werden darf?
4. In Malzbier ist ebenfalls Restalkohol und auch kaum von einem dunklen Bier zu unterscheiden. Warum regt sich da kein Oschi drüber auf?

Ich halte diese ganze Diskussion für übertrieben und für völlig daneben. Ich kenne Minigolfer, die immer ein stärkeres Tröpfchen im Aoto haben und während der Turnierpausen auch davon Gebrauch machen. Oft sind auch Begleiter der Teilnehmer (teilweise in Vereinskleidung) die fleißig dem Alkohol zusprechen. Geben die auf außenstehende ein besseres Bild ab?

Ich sehe aber die Notwendigkeit hier mal klare Regelungen zu schaffen. Wobei ich dafür plädiere, hier einfach die Verbote zurückzuweisen. Es ist nämlich nicht das Glas Bier, das negativ von außenstehenden gesehen wird, sondern das gesamte Verhalten einzelner. Ob unter Alkoholeinfluß oder auch nicht, spielt dabei keine Rolle.
Den Ausführungen von head202 ist nach meiner Meinung nichts hinzuzufügen.
__________________
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
Mit Zitat antworten