Was soll man dazu noch schreiben? Fehlte dem SAS die Sachbefugnis zur Entscheidung, dann stellt der diesbezügliche Beschluss ein juristisches Nullum dar, der somit keine rechtliche Wirkung entfalten kann. Er ist praktisch als nicht existent zu betrachten.
Spannend wird es, wenn sich einer der teilnehmenden, durch den "Beschluss" benachteiligten Mannschaften darauf beruft und Protest bzw. Einspruch im Hinblick auf eine somit fehlende Spielberechtigung der betroffenen Spieler geltend macht.
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