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Alt 18.08.2014, 18:37
tg tg ist offline
V.I.P.
 
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  1. Wenn es ein Aufstiegsspiel zu einer überregionalen Liga betrifft, ist der DMV-Sportausschuß erste Einspruchsinstanz (bzw. Einspruchsinstanz gegen Entscheidungen, die der DMV-Sportwart "in Streitfällen" treffen kann). Wie der SpA vermutlich entscheiden würde, geht aus den vorangegangenen Beiträgen hervor. Berufungsinstanz gegen Entscheidungen des SpA ist die DMV-Sportwarte-Vollversammlung.
  2. Ist es ein Aufstiegsspiel zu einer Liga, die von einem LV ausgeschrieben wird, so findet wohl dieser Passus der DMV-Sportordnung Anwendung:
    Zitat:
    17. (3) Über sonstige Einsprüche entscheidet bei Verbands- und Meisterschaftsturnieren der Sportausschuss des veranstaltenden Verbandes, [...]
    Mal abgesehen davon, daß es erstaunlich ist, daß für jeden LV die Existenz eines Sportausschusses vorausgesetzt wird, steht dies erstmal als Grundregelung. Der LV kann mit seinen Ordnungen oder Ausschreibungen höchstens darüberhinausgehende Regelungen treffen.
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