In der noch gültigen Ausschreibung zu den überregionalen Ligen steht unter 4. (6):
Zitat:
Die Sportwarte-Vollversammlung ist Berufungsinstanz gegen Entscheidungen des Sportausschusses.
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Also sollte sich vor dem Rechtsausschuß erst einmal dieses Gremium damit befassen. Wie das allerdings funktionieren soll, wenn man eine Entscheidung vor den Aufstiegsspielen im September bräuchte, kann ich dir nicht sagen.