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Alt 11.01.2016, 22:13
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Tommy Tommy ist offline
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Zitat:
Zitat von Great Scott Beitrag anzeigen
Der Pistenplan auf der Wolnzacher Homepage zeigt einen Mittelhügel, der von der Norm abweicht (http://www.mgc-wolnzach.de/pistenplan) Zwar nicht insofern, dass man davon tatsächlich etwas merken würde (es fällt ja nur die Fläche an den Seiten weg, wo sowieso niemand hinspielt), aber das genormte Hindernis sieht eben anders aus, also ist dieser Mittelhügel MOS
Die Normungsbestimmungen Abt. 2 sagen zum Mittelhügel:
"Alternative: Der Hügel kann so geformt sein, dass die Banden des Hügels eine gerade Verlängerung der Banden des flachen Teils der Bahn darstellen."
Insofern ist das kein MOS-Hindernis.
[Nachtrag: Die Freiluftanlage Wolnzach ist als Abt. 2 lizensiert worden, die Hallenanlage ist danach MOS]

Zitat:
Zitat von Great Scott Beitrag anzeigen
Garmisch-Partenkirchen ist bereits als Abt. II eingetragen?
Bis jetzt ist keine Angabe zum System vorhanden
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Geändert von Tommy (11.01.2016 um 22:37 Uhr).
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