Ich sehe das differenzierter. Wer hätte vor kurzem z.B. ernsthaft daran gedacht, daß ein ordentlicher Richter befinden muß, unter welchen Umständen ein 83er zum Speckling werden kann? Wollen mal hoffen, daß die Gerichtsbarkeit nicht mit solcherlei Unsinn beschäftigt werden muß.
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