Zitat:
Zitat von bärliner
@bvb
Ich hab da auch eine Anekdote: Es war (so jedenfalls meine Erinnerung) der Lehrausschuss, und wenn ich mich nicht irre federführend ein gewisser bvb, der seinerzeit diesen Passus in die Sportordnung eingebracht hat, dass die internationalen Regeln nicht mehr zwingend durch die DMV-Gremien müssen. Damals wie heute eine absolut richtige Idee, also warum stehst Du heute nicht mehr dazu?
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Das tue ich immer noch, aber nicht hinter Änderungen ganzer Regelwerke. Davon war auch nie die Rede, sondern von Änderungen einzelner Spielregeln. Das hat immer den Vorteil das einzelne Änderungen schnell und auf recht kurzen Weg verbindlich werden. Mit der Überarbeitung des gesamt Sportwerkes ist der Sportausschuss schon alleine aus Zeitgründen gar nicht in der Lage.
S 11 neu ersetzt ja die alten Bestimmungen von S 11, S 22, S 41, S 42, S 20, S 12, S 19, S 21 S13, S14, S 15, S 16, S 17 (habe ich irgendetwas vergessen?) Gleichzeitg damit wir ja auch S 2 überarbeitet. Und das soll alles der Sportausschuss alleine zusätzlich zu seinem sowie schon umfangreichen Aufgabenbereich miterledigen??
Das kann es ja wohl nicht sein, da gehört ein kompetenter Ausschuss eingesetzt der sich
nur und auschließlich damit beschäftigt. Anschließend wird das dem Sportausschuss vorgelegt und der leitet es nach Billigung rechtzeitig den Mitgliedern der Sportwartevollversammlung zu. Diese haben dann darüber zu entscheiden und evtl (z.B S 2) der Bundesversammlung zuzuleiten.
Dennoch, und das ist der Witz an der ganzen Geschichte, kann die Bundesversammlung das ganze Machwerk als höchstes Gremium unseres Sports wieder kippen.(Wie in der Vergangenheit in anderen Sportfragen ja auch bereits mehrfach passiert)
Mir kommt es schon bei dem ersten Satz von S 11 hoch:
Für den Bereich des DMV erstellte deutsche Fassung der "worldwide international sport rules" (Abschnitt 2.3 des WMF-Regelwerkes). Maßgebend für alle Streit- und Regelfragen ist immer die englische Originalfassung (Zitat Ende).
Frage 1: Ist kein Mensch in Deutschland in der Lage die int. Spielregeln korrekt ins Deutsche zu übersetzen????
Frage 2: Wird bei einer Schiedsrichter/Oberschiedsrichterprüfung jetzt die Englischqualitäten des Prüflings geprüft? Denn dieser Personenkreis ist schließlich der Erste der sich evtl. im Streitfall damit auseinandersetzen muss. Das gleiche gilt natürlich auch für die einzelnen Widerspruchgremien im DMV (Sportausschuss, Rechtsausschuss, Revisionsausschuss) und in den Landesverbänden. Desweiteren muß auch der Lehrausschuss der englischen Sprache mächtig sein, da der ja zuständig ist für Fragen der Regelauslegung.
Außerdem empfehle ich dann, die englische Fassung mit in das Handbuch aufzunehmen, denn sonst ist ein Vergleich ja wohl kaum möglich. Oder muß sich jetzt jeder Lizenzträger auch noch das WMF-Handbuch zulegen (obwohl ich nicht einmal weiß, ob es dass noch in Papierform gibt)
*Sarkasmusmodus an*
Da können wir richtig von Glück reden, das der WMF nicht chinesisch als Amtssprache hat
*Sarkasmusmodus aus*
Boto von Beuningen