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Alt 21.12.2007, 22:19
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Pommes Pommes ist offline
Halbstarker
 
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Zitat:
Zitat von BvB Beitrag anzeigen
Das ist richtig - nur den Sinn der neuen Regelung verstehe ich nicht . Im Vorentwurf von S 2 stehen auch jetzt noch die 10 min für die Einlegung von Protesten. Wenn kein Protest eingelgt wird, was macht das Schiedsgericht dann die verbleibenden 20 min???
Wie wäre es denn mit einem Bierchen trinken?
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SCH......öner Lochrand!
SCHÖNER SCHLAG......zwei kommt!
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