
21.12.2007, 22:19
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Halbstarker
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Registriert seit: 17.04.2007
Ort: Berlin-Wilmersdorf
Beiträge: 312
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Zitat:
Zitat von BvB
Das ist richtig - nur den Sinn der neuen Regelung verstehe ich nicht . Im Vorentwurf von S 2 stehen auch jetzt noch die 10 min für die Einlegung von Protesten. Wenn kein Protest eingelgt wird, was macht das Schiedsgericht dann die verbleibenden 20 min???
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Wie wäre es denn mit einem Bierchen trinken? 
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SCH......öner Lochrand! 
SCHÖNER SCHLAG......zwei kommt!
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