Ich bin mal gespannt, ob nicht irgend wann einmal die Finanzverwaltung - wie das bei e-bay von einigen Finanzämtern bereits mit einer speziellen Software praktiziert - den Flohmarkt dahingehend überprüft, ob nicht der eine oder Anbieter den Ballverkauf gewerblich betreibt und die gegebenenfalls erziehlten Einnahmen als Einkommen aus Gewerbebetrieb zu versteuern sind bzw. ob sie steuerlich angezeigt wurden. Darüber hinaus wäre darüber nachzudenken, ob eine gewerberechtliche Erlaubnis beantragt und genehmigt wurde, wenn man davon ausgehen muss, dass ein Anbieter über den privaten Bereich hinaus gewerblich tätig ist. Auf einem anderen Blatt steht dann noch die Frage, ob bei Anbietern, die in einem privaten oder öffentlichen Beschäftigunsverhältnis stehen, der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit genehmigt hat, sofern sie nach dem Arbeitsvertrag der Genehmigung bedarf.
Meines Erachtens sollte der Flohmarkt - wie ursprünglich wohl auch angedacht - auf den rein privaten Ballverkauf beschränkt werden. Ein privater Ballverkauf liegt meiner Auffassung nach aber schon dann nicht mehr vor, wenn Bälle nur mit der Absicht angekauft weren, um sie wieder gewinbringend zu verkaufen. Eine solche Absicht scheint mir bei einigen Anbietern im Flohmarkt-Forum auf der Hand zu liegen.
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