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Alt 14.02.2008, 16:28
bärliner bärliner ist offline
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Alle Strafen stehen auch unter Strafen. Das andere, was Landei genannt hat, sind Folgen oder Handlungsvorgaben bei der einen oder anderen Fallkonstellation, das hat aber nichts mit Strafen zu tun.

Eine Sache muss ich aber korrigieren: Die Frist für Proteste bleibt bei 10 Min. (steht so in der SpO, die in 2 Wochen der BV zur Beschlussfassung vorliegt), die 30 Min. beziehen sich auf die max. Einsatzdauer für das Schiedsgericht.

Und die Spielregeln sind jetzt so kurz und komprimiert, dass man von einem OSchi eigentlich erwarten kann, dass er sie zu 90 % auswendig kennt.....
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