Zitat:
Zitat von Golfer
Für mich eine absolut unverständliche Regelung, da hierdurch (wie schon vorher jemand geschrieben hat) Werbeverträge nicht zustande kommen.
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Beschwerden bitte an Leo Moik, Alfred Schrod und andere frühere WMF- und DMV-Verantwortliche, denn diese Regelung besteht seit Jahren unverändert.
Aber wo ist denn hier eigentlich die Beschränkung? Oder anders gefragt: Was ist daran so schlimm, wenn man den Vereinsnamen auf den Rücken schreibt, wenn auf der Brust die Werbung ist oder umgekehrt?