wer will denn die werbung in kombination mit vereinsname bestrafen?
und vor allem: welche strafen würden dann geltung finden bzw. angewandt? strafpunkte für den einzelnen oder die ganze mannschaft? disqualifikation oder gar ausschluß aus dem verband?
meine meinung dazu: wo kein kläger, da kein richter.
oder wen stört es, wenn unter dem vereinsnamen ein werbeschriftzug, von wem auch immer, steht?
mich jedenfalls nicht
