@Holger:
Ich weiß nicht, wie Du auf eine solche Aussage kommst, jedenfalls halte ich sie für unzutreffend.
Ziffer 2 Abs. 10 DMV-SpO verweist bei internationalen Wechseln auf die WMF-SpO. Und dort ist in Ziffer 2.6 ausschließlich der Wechsel zum Jahreswechsel aufgeführt.
Dabei ist es völlig egal, ob der Wechsel zum DMV oder vom DMV ins Ausland erfolgen soll.
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