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Alt 17.06.2008, 14:33
bärliner bärliner ist offline
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Anders als die internationalen Spielregeln und die Sportordnung gilt die Generalausschreibung tatsächlich nur für den überregionalen Ligenspielverkehr. Die Ligen auf LV-Ebene sind LV-Sache. Natürlich ist es sinnvoll, auch hier bestimmte Regelungen der Generalausschreibung zu übernehmen, aber es ist nicht zwingend. Daher gilt erst einmal nur das, was in der Ausschreibung des LV festgelegt ist. Fehlt dort etwas, muss es bei Gelegenheit ergänzt werden oder die dort zuständigen Gremien müssen festlegen, wie zu verfahren ist.
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