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Alt 01.07.2008, 12:55
DiStefano DiStefano ist offline
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Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
Das ist doch pro forma auch kein Problem mann schreibst in die Satzung und das war'S
Seit wann kann man etwas einfach so in eine Satzung schreiben? Dazu brauchts einen Hauptversammlungsbeschluss, und diese AO-Hauptversammlung muss ordnungs- und fristgemäß eingeladen werden, damit Beschlussfähigkeit gegeben ist.

Mir kam zu Ohren, dass der DMV unter anderem auch kontrolliert, ob die Beschlüsse rechtmäßig zustande gekommen sind.

Geändert von DiStefano (01.07.2008 um 13:04 Uhr).
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