So lange nicht der skandalöse Zustand bereinigt wird, daß Herren-Einzelspieler nicht in der 2. Bundesliga Damen mitspielen dürfen, lohnt es doch gar nicht zu diskutieren.
Und neulich durfte ein Jugendlicher auch bei der Seniorenrangliste nicht mitspielen.
Klarer Fall für das Bundesverfassungsgericht, wenn nicht gar für den Eurpäischen Gerichtshof für Menschenrechte
