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Alt 22.07.2008, 05:55
bärliner bärliner ist offline
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Nach dem deutschen Zivilrecht ist grundsätzlich immer noch derjenige zu Schadenersatz verpflichtet, der für den Schaden unmittelbar verantwortlich ist. Das hat mit Hausrecht oder sonstigen Rechten erstmal gar nichts zu tun. Ob sich der Nutzer einer Anlage evtl. vertraglich verpflichtet, auch für Schäden aufzukommen, die von Dritten (also z.B. Teilnehmern des von ihm veranstalteten Turniers) verursacht werden, ist Verhandlungssache.
Ich finde es so wie Lenny ausgesprochen schade, dass du einen Vorfall, der jetzt mind. 2 Jahre her ist (wenn ich mich richtig erinnere), immer noch zum Anlass nimmst, grundsätzlich jeden Turnierminigolfer als potenziellen Randalierer anzusehen.
Jedenfalls haben die gezeigten Schäden herzlich wenig mit dem ursprünglichen Thema zu tun. Ich gebe zu, dass ich von Lacken, Spachtel und anderen Materialen nahezu keine Ahnung habe, aber hier im Forum gibt es sicherlich reichlich Leute mit entsprechender Erfahrung. Macht doch einfach mal einen Thread zum Thema Bahnenpflege auf, da kommen sicherlich auch viele nützliche Tipps zusammen, um die Restaurierungsphasen zumindest deutlich auszudehnen.
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