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Alt 23.09.2008, 10:56
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Michelino Michelino ist offline
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Zitat:
Zitat von Fischers Fritz Beitrag anzeigen
"Bei Punktspielen und Qualifikationsmaßnahmen für Meisterschaftsturniere des Folgejahres, kann bereits ab dem 01.09. des Vorjahres, in der künftigen Kategorie gestartet werden.
Ich weiß nicht, ob es was hilft bei der Bewertung der Sportordnung, aber die Kommasetzung wie oben geht nach meinen Kenntnissen der Interpunktion überhaupt nicht. Es kann - auch übrigens nach "alter Regel" - zwischen Subjekt (hier besonders lang ausgefallen: "Punktspiele und Qualifikationsmaßnahmen für Mannschaftsturniere des Folgejahres") und Prädikat eines Satzes (hier: "kann...gestartet werden") niemals ein Komma stehen. Das 2.Komma zerschneidet ebenfalls unzulässig einen zusammengehörigen Gliedsatz.
Das Weglassen jeglicher Zeichensetzung in diesem Satz entspricht der gängigen Praxis. Nun ist die Regelung aber inzwischen recht liberal.
Aber:
Wenn überhaupt Komma, dann nach "bereits" - in diesem Fall ginge dann auch das 2.Komma - dann wäre der Einschub "ab dem 01.09.des Folgejahres" als Apposition zu werten. Das mache ich aber nur, wenn ich diesen Zeitpunkt ganz besonders herausstreichen möchte.
Aber das jetzt wirklich nur, weil ich von Fischers Fritz definitiv nach der Zeichensetzungsregel gefragt worden bin.

Zur Sache: Wenn da bereits offizielle Proteste laufen, dann wird es ja auch die geforderte(n) Sitzung(en) geben. Dann würde ich die Diskussion einfach mal aussetzen, bis die entsprechenden Urteile gefällt sind. Dann wissen wir es sicher.

Geändert von Michelino (23.09.2008 um 11:03 Uhr).
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