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Alt 06.10.2008, 08:52
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Flow Flow ist offline
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Zitat:
Zitat von ReDiMa Beitrag anzeigen
In der Sportordnung heißt es wörtlich:

"Gegen Entscheidungen des Schiedsgerichts (bzw. der Jury usw.) kann durch den betreffenden Verein innerhalb einer
Woche nach Beendigung des Wettbewerbs schriftlich Einspruch eingelegt werden."

Da steht weder was von "nur" noch das der DMV-Sportwart keinen Einspruch einlegen kann !
Diese Logik erschließt sich mir nicht wirklich? Durch eine Einzelnennung (durch den betreffenden Verein) ist die Formulierung "nur" doch überflüssig.
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Flow schlau, nicht hohl - Der beste vom West- zum Ostpol (credit to Das Bo)
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