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Alt 27.10.2008, 09:51
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Susi Susi ist offline
Kölsch Mädche
 
Registriert seit: 19.12.2006
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Als Datenschutzbeauftragte des DMV habe ich mich eben mal ein bißchen schlau gemacht und folgendes recherchiert:

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nachfolgend kurz ISB genannt besagt, daß jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden darf, ob und wem er seine personenbezogenen Daten zu welchem Zweck preisgibt. Mit der Entwicklung des Rechts auf ISB stellte das BVerfG klar, daß personenbezogene Daten kein frei zugängliches Informationsmaterial sind und der Zugriff eine begründungsbedürftige Ausnahme ist.

und

Die Nennung und Darstellung einer Person in einer Druckschrift und die dann damit erfolgte Mitteilung von Umständen über sie an die Öffentlichkeit ist ohne ihre Einwilligung grundsätzlich eine widerrechtliche Verletzung ihres durch GG Art 2 geschützten Persönlichkeitsrechtes. Dieses jedermann schützende Recht beinhaltet auch, in gewählter Anonymität zu bleiben und die eigene Person nicht in der Öffentlichkeit dargestellt zu sehen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der mitzuteilende Umstand den Tatsachen entspricht.

Kammergericht Berlin, 28.04.1987, AZ: 9 U 1052/87
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Tomorrow you promise yourself will be different, yet tomorrow is too often a repetition of today.
James T. McKay
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