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Alt 29.03.2007, 17:39
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Zitat von Landei Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach als Turnierleiter ist dieser für die Richtigkeit der Ergebenislisten zuständig.
Der Oschi und der Turnierleiter zeichnen nach Beendigung des Turniers die Ergebnislisten ab und damit sind die darauf vermerkten Ergebnisse meines Erachtens bindend. Im Regelfall bekommen die teilnehmenden Vereine auch die Protokolle direkt zurück, so dass eine nachträgliche Bestrafung in 99% der Fälle nicht mehr möglich ist.

Eine nachträgliche Strafe ist nicht zulässig. Der besagte Landessportwart wird seinen Entschluss sofern er ihn nicht vom Rechtsausschuss um die Ohren gehauen bekommen möchte, revidierenm müssen.

Und der betroffene Spieler sollte dem schlafenden TL einen ausgeben......
Da gebe ich Dir vollkommen Recht. Der Landessportwart sollte mal schleunigst ein OS- und TL-Lehrgang machen, damit er die DMV-Regeln beherrscht !
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