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Alt 24.03.2021, 10:45
tg tg ist offline
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Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
@TG hat immer eine eigene Auslegung der Verordnungstexte die jedoch nie der Realität entsprechen, sondern eher seinem Wunschdenken. […]
Ich schließe nicht aus, daß ich mich auch täusche. Dann wäre es hilfreich, ein Gegenargument anzuführen statt eines pauschalen „entsprechen nie der Realität“ (wobei sich letzteres schon an den Beiträgen im Forum widerlegen läßt).

Dann täuscht sich aber auch ein Mitarbeiter aus dem Bereich „Recht und Datenschutz“ des Landessportbundes Hessen, mit dem ich vorige Woche über die Durchführung von Amateursportwettkämpfen gesprochen habe.

Zitat:
Zitat von Merlin Beitrag anzeigen
Die Einschränkung zu Amateurwettkämpfen ergibt sich indirekt.

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports ist gestattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und allgemeine Hygieneregeln eingehalten werden. Genaueres regelt ein Erlass vom 3. November 2020. Zuschauer sind nicht gestattet.

Der Satz nimmt die Amateure aus.
Das ist jetzt eine interessante Frage … sind wir schon in einer Lage, in der alles, was nicht explizit erlaubt ist, verboten ist?

Na, hoffentlich gilt noch das Gegenteil. Und danach sind Wettkämpfe auch im Amateursport durchführbar, solange sie nicht verboten sind.

Geändert von tg (24.03.2021 um 12:22 Uhr).
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