Zitat:
Zitat von Uwe Braun
Selbst wenn die Rechnung von der Marketing GmbH erstellt worden wäre, in der Satzung ist von 5,00 EUR und nicht von 5,00 EUR und USt. die Rede.
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Ich hab mich auch gewundert, aber ob korrekt oder nicht korrekt, im Anhang Gebührenordnung der Finanz- und Beitragsordnung ist ab 01.01.2009 folgender Satz vorgestellt:
Anhang: Gebührenordnung (GebO)
Gültig ab 01.01.2009
Die Erhebung erfolgt durch den DMV oder die damit beauftragte Minigolf-Marketing GmbH zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen
Mehrwertsteuer