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Alt 28.03.2012, 05:45
bärliner bärliner ist offline
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Eine Freigabe wird vom Spieler beantragt und vom bisherigen Verein gewährt (oder eben nicht). Regulär erfolgt dies immer zum 31.08. eines jeden Jahres.
In der Sportordnung gibt es einige Ausnahmen, die einen sofortigen Vereinswechsel zulassen. Der Nachweis, dass die Voraussetzungen gegeben sind, muss vom Spieler bzw. dem neuen Verein erbracht werden. Natürlich muss in diesen Fällen auch eine sofortige Freigabe des bisherigen Vereins vorliegen.
Ob das jetzt die Frage beantwortet, weiß ich nicht, denn wie auch pinky habe ich sie nicht wirklich verstanden. Aber da es hier immer wieder zu Missverständnissen kommt, kann es auch nicht schaden, den Ablauf mal wieder darzustellen.
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