Zitat:
Zitat von Fozzy220
Grundsätzlich verstehe ich die gern geführte steuerliche Diskussion. Im wesentlichen kommt es dabei aber wohl auf den Umfang der Verkaufstätigkeit an. Bezieht der Verkäufer die Bälle nicht vom Hersteller selbst und spielt er selbst ebenfalls aktiv Minigolf, wird die Gewinnspanne verrechnet mit den eigenen Betriebsausgaben m.E. in den seltensten Fällen zu einer Gewinnerzielungsabsicht führen. [...]
|
Sicherlich bestimmen Umfang (und Art) der Verkaufstätigkeit, ob sie als gewerblich oder privat zu werten ist. Wenn du jedoch von Betriebsausgaben sprichst, die mit den Einnahmen verrechnet werden können, so setzt das doch ein angemeldetes Gewerbe voraus. Oder wie ist es gemeint?