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Alt 10.03.2014, 13:58
lessi lessi ist offline
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Registriert seit: 12.12.2006
Beiträge: 1.540
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alles steht und fällt mit der selbstanzeige.
sagt der richter, dass die rechtens war, dann kommt er ungeschoren davon, wenn man von
der nachzahlung nebst aufschlag absieht.
war die nicht rechtens kann er in besonders schwerem fall bis zu 10 jahre kriegen.

gruss, lessi
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