Zitat:
Zitat von Raila
Also innen wäre dann im Prinzip alles unterhalb des Randes? Und kann eine solche Einzelfallentscheidung eines Schiris vom Oschi dann noch überstimmt werden wenn einmal die entscheidung getroffen ist?
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Natürlich kann jede Entscheidung grundsätzlich per Protest angefochten werden (dann entscheidet das Schiedsgericht insgesamt). Aber hierbei handelt es sich ganz klar um eine Tatsachenentscheidung, die normalerweise im Nachhinein nicht mehr korrigiert werden kann und auch nicht sollte.
Das ist wie beim Fußball: Abseits ist, wenn der Schiri es pfeift....