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Alt 08.03.2021, 18:47
tg tg ist offline
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Das wird hier zur „Diskussion für alles, was gerade so anliegt“, aber gut …

Zitat:
Zitat von Merlin Beitrag anzeigen
[…] Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass man sich aus Sicht des DMV strafbar macht, wenn man einen sportlichen Vergleich mit einem anderen Verein durchführt, ohne diesen anzumelden und genehmigen zu lassen. […]
Zitat:
Zitat von Merlin Beitrag anzeigen
[…] Es sind 50 EUR Strafe, wenn das Turnier nicht genehmigt wurde und 250 EUR, wenn man die Ergebnisse nicht an den DMV meldet.
»Solltet Ihr Euer Turnier trotz Genehmigungspflicht nicht anmelden, entschied die Sportwarte-Vollversammlung, dass der DMV-Sportwart eine Ordnungsstrafe von bis zu 50 € gegen den betreffenden Verein oder einer Spielsperre bis zu 8 Wochen gegen den betreffenden Spieler verhängen kann (vgl. S2 – Ziffer 7, Abs. 11).«

Das ist also nicht einfach die „Sicht des DMV“, sondern die Delegierten unserer Landesverbände sind (zumindest mehrheitlich) dieser Meinung. Ob sie damit auch die mehrheitliche Meinung ihrer Mitglieder vertreten?

Geändert von tg (08.03.2021 um 19:34 Uhr).
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