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Alt 08.03.2021, 19:04
tg tg ist offline
V.I.P.
 
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Zum eigentlichen Thema („ Minigolf wieder erlaubt!“): Ich kann nur empfehlen, die entsprechenden Landesverordnungen im Original zu lesen. Erklärungen in den Medien sind oft zu vereinfachend oder manchmal nicht zutreffend (das gab es sogar schon auf den Webseiten der Länder).

In Hessen ist die Regelung seit heute, daß Freizeit- und Amateursport in Gruppen von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zusammen betrieben werden „darf“,* wobei dazugehörige Kinder bis 14 Jahre nicht mitzählen. Darüber hinaus können Kinder bis zu diesem Alter im Freien in beliebig großen Gruppen Sport machen.


* (Neusprech: danke, danke, daß ihr uns diese neuen Freiheiten zugeteilt habt … )
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