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Alt 09.03.2021, 11:40
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Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
Das wird hier zur „Diskussion für alles, was gerade so anliegt“, aber gut …





»Solltet Ihr Euer Turnier trotz Genehmigungspflicht nicht anmelden, entschied die Sportwarte-Vollversammlung, dass der DMV-Sportwart eine Ordnungsstrafe von bis zu 50 € gegen den betreffenden Verein oder einer Spielsperre bis zu 8 Wochen gegen den betreffenden Spieler verhängen kann (vgl. S2 – Ziffer 7, Abs. 11).«

Das ist also nicht einfach die „Sicht des DMV“, sondern die Delegierten unserer Landesverbände sind (zumindest mehrheitlich) dieser Meinung. Ob sie damit auch die mehrheitliche Meinung ihrer Mitglieder vertreten?

Und genau sowas kapiere ich überhaupt nicht?

Was soll sowas bringen?!

Aber ich war nicht dabei und vielleicht kann ja mal einer der dabei war erklären, warum man das explizit so erwähnt hat.
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