Einzelnen Beitrag anzeigen
  #8  
Alt 06.10.2020, 20:20
Der Jan Der Jan ist offline
Geselle
 
Registriert seit: 24.02.2012
Beiträge: 71
Standard

Zitat:
Zitat von wate Beitrag anzeigen
Ich frage mal anders: Ist es erlaubt, dass ein mehrfach vorbestrafter Mensch, u.a. wegen diverser Sexualstraftaten, Vorsitzender in einem eingetragenen Verein ist?
Weiß der Pressewart, der den Tod einer Vereinkameradin mal eben so aufs übelste ausschlachtet und sich in vielen Details verliert bis hin zu sexuellem Missbrauch, eigentlich, dass der 1. Vorsitzende wegen sexuellem Missbrauch vorbestraft ist?
Da in diesem Verein 1. Vorsitzender, Pressewart, Rekordspieler, Ballverkäufer von ein- und derselben Person ausgeführt werden, sollte allen klar, was hier läuft!

Geändert von Der Jan (06.10.2020 um 20:21 Uhr). Grund: Rechtschreibung
Mit Zitat antworten