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Alt 14.08.2015, 22:57
tg tg ist offline
V.I.P.
 
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Ich hatte dich falsch verstanden... -- jetzt erst sehe ich, daß du deine beiden Vorschläge auf den 2. Schlag der Wiederholung (also wenn der Wiederholungsschlag nicht durch das Hindernis geht) beziehst. (Dachte zuerst, es wäre eine eigene Variante.)

Dann sollte der Schiedsrichter es davon abhängig machen, wo der Ball beim aufgehaltenen Schlag wahrscheinlich zur Ruhe gekommen wäre und das bereits vor der Genehmigung der Wiederholung mitteilen.

Aber ich halte auch andere Vorgehensweisen für legitim. (1) Wie ich zuvor schon schrieb, erfolgt nicht nur der Wiederholungsschlag vom Abschlag, sondern evtl. auch weitere Versuche und es besteht das Risiko, das Ergebnis zu verschlechtern. (2) Der Wiederholungsschlag wird abgelehnt, weil gar nicht vermieden werden kann, daß ein Vor- oder Nachteil für den Spieler entsteht. Letztlich haben die Schiedsrichter da wohl die Entscheidungsfreiheit.

Zum "Rozemaai"-Fall: Vor einem Jahr (siehe hier) war die Version noch, der Ball sei in die Hand des Betreuers gefallen, die er ins Loch gehalten hatte. Wie dem auch sei, es war vermutlich -- wie die Regeln zum damaligen Zeitpunkt lauteten, läßt sich kaum nachvollziehen -- eine Fehlentscheidung. Nach dem aktuellen Stand hätte der Spieler eine Schlagwiederholung bekommen können, aber keine Strafpunkte bekommen dürfen. Die Strafpunkte für den Betreuer (V+2) wären der Mannschaft zugerechnet worden; war es schon im reinen Einzelwettbewerb, dann kann sie der Betreuer behalten...

Geändert von tg (15.08.2015 um 11:22 Uhr).
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