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Alt 24.10.2017, 21:10
head202 head202 ist offline
Systemkritiker
 
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Zitat:
Zitat von JoE Beitrag anzeigen
... an dieser Stelle wirklich unglaublich sinnlos. Wenn die Meinung aufkommt, dass im MRP gegen das Regelwerk verstoßen wurde, dann gibt es Gremien, die darüber zu befinden haben. Das Auwi gehört nicht zu diesen Gremien. Also, wer ruft den Rechts-oder-was-auch-immer-Ausschuss an?

Alle, die hier schreiben, sollten sich öfter mal vor Augen halten, wie diese Diskussionen auf einen zufällig hereinschneienden Außenstehenden wirken. Es muss doch der Eindruck entstehen, dass die meisten Minigolfer einen an der Waffel aber sonst keine Probleme haben.

Ich bin dann wieder raus ....
Ich weiß Deinen Beitrag nicht richtig einzustufen da ich Dich zu wenig kenne. Deshalb schwanke ich zwischen Ignoranz und Arroganz.

Deine Antwort führt in zwei Punkten nicht zum Ziel:

1. Nur ein Verein kann diese Entscheidung auf dem Rechtswege anfechten und das auch nur wenn er während des Turniers offiziell Protest gegen die Wertung eingelegt hat. Eine weitere Möglichkeit besteht vielleicht über einen Antrag an die JHV des MRP. Das kann aber ebenfalls nur ein Verein.

2. Nach der vorangegangenen, bis dahin sachlichen Diskussion, wundert sich ein Aussenstehender bestenfalls über Deinen Kommentar. Hier wird nämlich deutlich, was manch einer von unserem Regelwerk hält oder wie er damit umzugehen gedenkt.
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Wenn Du ich wärst, dann wäre ich lieber Du.

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