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Alt 08.06.2020, 07:03
RALF N. BALLARTIST RALF N. BALLARTIST ist offline
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Zitat von tg Beitrag anzeigen
Wo stehen denn Begriffe wie „Minigolf“ und „Stufe 2 (gelb)“ in den Verordnungen des Landes Baden-Württemberg? Ich habe sie nur in einem Presseartikel gefunden.

Dennoch, wenn ich das richtig gelesen habe, durften Freizeitanlagen und damit Minigolfplätze in diesem Bundesland ab MItte Mai wieder für die Allgemeinheit öffnen.
Den farbig markierten Stufenplan gibt es in Rheinland-Pfalz. Sieht schön aus, ist aber frei von
Details und läßt vieles im Unklaren.
In BW gibt es soweit mir bekannt ist keinen solchen Stufenplan.
Aber die Anlagen dürfen in BW seit Mai auch wieder für Publikum öffnen.
Beides, Trainingsbetrieb und Freizeitbetrieb, unter "Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts
und Vermeiden von Warteschlangen".

Noch sind Wettkämpfe in BW nicht explizit erlaubt. In Bayern, NRW und RLP ist die Erlaubnis explizit in geänderten Verordnungen ausgesprochen worden.

Dafür, daß ich dachte dieses Jahr geht gar nichts mehr, ist doch schon was am Laufen.
Über die generelle Durchführbarkeit läßt sich unter den Auflagen trotzdem trefflich streiten.
"Wenn alles gut läuft" ist schließlich keine Option für die Planbarkeit.
Der Knackpunkt ist das Wetter.
Wünschen wir allen Veranstaltungen Sonne, Sonne, Sonne.
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