Hier noch ein paar Fakten:
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Minigolfjugend weltweit
Der Stiftungsrat setzt sich zusammen aus Herrn Zimmermann, jemand der vom Verein Bamberg bestimmt wird und einem Präsidiumsmitglied. Desweiteren können zwei zusätzliche Leute in den Stiftungsrat durch einen Beschluß dieser berufen werden. Hierbei entscheidet die einfache Mehrheit.
Also ich stelle mir die weitere Frage, ob der DMV in der Zukunft tatsächlich über den Einsatz der Erträge entscheidet.
Eine ordentliche Kündigung der Stiftung ist im übrigen durch deren Satzung ausgeschlossen. Die Gelder sind daher nach meinem Verständnis nie wieder für den DMV verfügbar.
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