Zitat:
Zitat von Uwe Braun
Da stimme ich Dir zu, Oliver. Ziff. 1 und 2 der S 18 (Zulassung von Minigolf-Anlagen für den Turnierbetrieb) sieht ein Zulassungsverfahren vor, dass uneingeschränkt gilt. Die von Dir gestellte Frage stellt sich für jedes Indoor-Turnier auf provisorischen Anlagen. Das haben die Kölner Veranstalter sicherlich beachtet!!!
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@ Hallo Paragrafenuwe hallo StänkerOPC
es reicht langsam wir können doch nichts dafür das der ein oder andere Probleme mit irgentwelchen Lizensierungen hat, unsere Anlage wurde von einem Sportwart des NBV abgenommen. Das Formular zur Lizensierung wurde nach besten Gewissen und Regelkonform ausgefüllt.
Hört also auf mit dem Lizensierungsmist hier im Thread auf, ihr könnt aber gerne einen andern Thread zu dem Thema aufmachen.
Karlheinz Werres ( Turnierleiter und ich war bei der Abnahme dabei ).