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Alt 28.12.2011, 21:11
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
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Die Lizenzvergabe beruht - einfach formuliert - auf die Inhaberschaft eines Urheberrechts und deren Weitergabe. Der WMF ist durch den Zusammenschluss von Verbänden entstanden. Da fragt man sich, wann und wie an Anlagen und Bällen - beides sicherlich nicht eine Erfindung des WMF - ein Recht entstanden soll, dass zur Weitergabe einer Lizenz berechtigte. Anders formuliert: Wenn der WMF Lizenzgebühren beansprucht, dann sollte er einmal darlegen, wann er das Urheberrecht und damit das Recht zur Vergabe der Nutzungsrechte (Lizenzen) an Anlagen und Bällen erworben haben will. Minigolf wird in Deutschland zumindest seit den 50er-Jahren gespielt, ich wage einmal die Prognose, dass es damals noch keinen WMF gab. Ich zitiere hierzu die Ausführungen auf der Homepage des MGC Traben-Trarbach unter "Historie", denen nichts hinzuzufügen ist:

" 1955: Nachdem Dr. Spier die Lizenz für Deutschland und die Benelux-Länder von dem Schweizer Gartenbauarchitekten Paul Bongni erworben hat, läßt er mit Hans Rauch im Wildbadtal die erste Minigolfanlage Deutschlands bauen. Sie wird am 17. Juni 1955 zur allgemeinen Nutzung freigegeben."

Sorry, Karlheinz. Unsere Beiträge haben sich überschnitten. Du hast sicherlich recht, wenn du darauf hinweist, dass die Lizensierung ein Thema ist, das in einem gesonderten Thread besprochen werden sollte.
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