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Alt 24.07.2012, 17:47
Nicole Nicole ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 18.12.2006
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Standard Werbung auf der Mannschaftskleidung

Laut den internationalen Spielregeln S1gilt folgendes:

6. Werbung
(1) Während des offiziellen Trainings und des Wettkampfes ist Werbung auf der Sportkleidung (Trikots, Hemden, Trainingsanzüge,
Pullover oder ähnliches) und auf Balltaschen/-koffern unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- Auf der Seite der Sportkleidung (Brust, Rücken, Arm), auf dem die Zugehörigkeit zu einem Minigolfverein oder –verband erkennbar ist, ist keine Werbung erlaubt.
- Tabak-, Alkohol- und jede anstößige Werbung ist unter allen Umständen verboten.
(2) Werbung ist nur erlaubt, sofern sie mannschaftseinheitlich getragen wird.
(3) Startnummernwerbung fällt nicht unter diese Bestimmungen. Die Spieler/innen sind verpflichtet, Startnummern mit Werbung
zu tragen, wenn der Veranstalter diesem zugestimmt hat.

Nun zum Fall:
Ein Verein hat auf dem Kragen den Namen des Sportgeschäftes stehen, welches die Trikots gesponsert hat bzw. der Verein die Trikots vergünstigt erhalten hat.

Ist dieses zulässig, wenn auf dem Rücken der Vereinsname steht? Gehört der Kragen zum "Rücken"? Es ist oben nicht definiert, ob dort Werbung stehen darf oder nicht und ob es vorne auf dem Kragen dann sein muss, wenn hinten der Vereinsname steht.

Und bevor jetzt wieder irgendwo gejammert wird: ich möchte diesen "Fall" geklärt haben, damit alle dann beruhigt sind und wieder schlafen können und wir alle wieder etwas schlauer sind

Danke vorab für Aufklärung.
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